AGB & Widerrufsbelehrung
Maßgeschneiderte Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2C-, B2B- und Plattformgeschäfte – einschließlich Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und vollständiger Verbraucherinformations-Architektur.
Online-Shop, Plattform, SaaS-Anwendung, Marktplatz: Wir erstellen die rechtlichen Grundlagen Ihres digitalen Geschäftsmodells – von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Widerrufsbelehrung bis zur DSA-, DMA- und P2B-konformen Vertragsarchitektur. Keine Textbausteine, sondern auf Ihr Geschäft maßgeschneiderte Dokumente von einer profilierten IT-Rechtsanwaltskanzlei.
Von der ersten Vertragsgestaltung über die Plattformregulierung bis zur Verteidigung in Wettbewerbs- und Bußgeldverfahren – alles aus einer Hand, mit fachanwaltlicher Tiefe.
Maßgeschneiderte Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2C-, B2B- und Plattformgeschäfte – einschließlich Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und vollständiger Verbraucherinformations-Architektur.
Vertragsgestaltung für Software-as-a-Service, Platform-as-a-Service und IT-Outsourcing – einschließlich SLA, Auftragsverarbeitung, Exit-Klauseln und Haftungsregimen.
Plattformregulierung nach Digital Services Act, Digital Markets Act und der P2B-Verordnung – inklusive Notice-and-Action, AGB-Transparenz und Trader-Identifikation.
Beratung zu Werbung, Preisangaben, Bewertungspflichten und Verteidigung gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Hauptsacheverfahren.
Verträge zwischen Marktplatz, Händlern und Endkunden, Drei-Personen-Verhältnisse, Provisions- und Haftungsregime.
Datenschutzerklärungen, Cookie-Banner und Consent-Management, Auftragsverarbeitung sowie internationale Datentransfers mit ergänzenden Schutzmaßnahmen.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Wettbewerbssachen, Vertragsstreitigkeiten, einstweiligen Verfügungen und Hauptsacheverfahren bundesweit. Verteidigung gegen Abmahnungen von Verbänden, Mitbewerbern und qualifizierten Wirtschaftsverbänden – einschließlich der Prüfung modifizierter Unterlassungserklärungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr.
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden in Online-Geschäftsmodellen in der Regel zwischen einem Verwender und einer Vielzahl von Vertragspartnern wirksam. Genau diese Skalierung macht AGB zu einem der wirksamsten Hebel der Vertragsgestaltung – und zugleich zu einer der häufigsten Quellen wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
Wir gestalten AGB für die konkreten Risiken Ihres Geschäftsmodells: Lieferketten und Verfügbarkeit, Preisstellung, Zahlungsabwicklung und Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und Garantien, digitale Inhalte und Dienstleistungen, Kündigung einschließlich Kündigungsbutton sowie die Schwelle der AGB-Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
Im Streit beweist sich die Qualität der Klauselgestaltung: Eine Klausel, die der BGH-Rechtsprechung standhält, schützt das gesamte Vertragsverhältnis. Eine generische Generator-Klausel kann hingegen nicht nur abgemahnt werden – sie kann die gesamte Vertragsdurchsetzung in einer Lieferketten- oder Zahlungsstörung gefährden.
AGB-Erstellung anfragen →Vollständig auf Geschäftsmodell, Zielgruppe (B2C, B2B oder dual) und Vertriebsweg zugeschnitten – einschließlich Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
Mit gesetzlichem Muster-Widerrufsformular – einschließlich der Sonderfälle für digitale Inhalte und Dienstleistungen.
Vorvertragliche Pflichtinformationen, Buttonlösung beim Bestellprozess, Kündigungsbutton und Hinweispflicht zur Verbraucherschlichtung.
PAngV-Konformität einschließlich der 30-Tage-Streichpreisregel (Omnibus), Versandkosten und Steuerausweis.
Datenschutzhinweise, Impressum nach DDG (vormals TMG) und Cookie-Hinweise nach TDDDG.
Optional: laufende Anpassung an aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen – inkl. proaktiver Information bei Änderungsbedarf.
Vom Launch eines neuen Online-Shops über die rechtliche Architektur einer Plattform bis zur Verteidigung in einem aufsichtsrechtlichen Verfahren: Wir begleiten Vorhaben als rechtlicher Lead in interdisziplinären Teams – eng abgestimmt mit IT, Marketing, Einkauf und Geschäftsführung.
In komplexen digitalen Vorhaben entscheidet die frühe juristische Beteiligung über Erfolg oder kostspielige Nachbesserung. Ein Marktplatz ohne sauberes Drei-Personen-Verhältnis, ein internationaler Online-Shop ohne Geoblocking-Prüfung, ein SaaS-Vertrag ohne Exit-Klausel oder eine Bewertungsfunktion ohne belastbares Transparenzkonzept – solche Versäumnisse werden später unter Zeitdruck und vor Gerichten teurer als die ursprüngliche Beratung.
Wir begleiten E-Commerce- und Plattform-Vorhaben von Anfang an: als juristischer Lead, in engem Austausch mit Produkt, IT, Compliance und Fachbereich. Jedes Mandat erhält einen festen verantwortlichen Ansprechpartner und eine dokumentierte Entscheidungsgrundlage – damit Sie gegenüber Geschäftsführung, Mitbewerbern und Aufsichtsbehörden jede Entscheidung belegen können.
Geschäftsmodell, Zielmärkte, Vertragspartner und regulatorische Anknüpfungspunkte erfassen – inkl. Identifikation der einschlägigen EU-Verordnungen.
Erstellung der zentralen Dokumente: AGB, Verträge mit Dienstleistern, Lizenzbedingungen, Plattform-Nutzungsbedingungen und alle Verbraucherinformationen.
DSA-/DMA-/P2B-Pflichten, UWG-Konformität (Bewertungen, Werbung), TDDDG/Cookie-Compliance, DSGVO-Architektur und PAngV-Preisstellung.
Begleitung der Inbetriebnahme, Schulung der operativen Teams, schnelle Reaktion auf Abmahnungen und Vertretung in Verfahren bis zum BGH.
Auswahl typischer Mandate aus unserer Praxis – jedes mit eigenen rechtlichen Hebeln und Marktrisiken.
Reine Konsumentenshops mit klassischem Warenverkauf, Direct-to-Consumer-Brands, abonnementbasierte Modelle.
Mehrseitige Plattformen mit Drei-Personen-Verhältnissen, Provisionsmodellen und DSA-Pflichten.
Software-as-a-Service, Cloud-Plattformen, B2B-Subskriptionsmodelle, API-Lizenzierung und White-Label-Bereitstellung.
Streaming, E-Learning, Apps, In-App-Käufe – einschließlich der Sonderregeln für digitale Produkte.
Kennzeichnungspflichten für kommerzielle Kommunikation, Affiliate-Verträge, Vergütungsmodelle und Haftungsverteilung.
Online-Zahlungsdienste, BNPL, Marketplace-Payments – an der Schnittstelle zu ZAG und MiFID-Vorgaben (in Kooperation).
Strukturiert, transparent und auf Ihre Ressourcen zugeschnitten – unser Onboarding-Prozess, in keinem Schritt pauschal.
Wir lernen Ihr Geschäftsmodell und Ihre rechtlichen Herausforderungen kennen. Kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder per Videokonferenz.
Auf Basis des Erstgesprächs erhalten Sie ein transparentes Angebot mit klar definierten Leistungen – Festpreise oder Stundensätze, keine versteckten Kosten.
Systematische Erfassung des Ist-Zustands: Geschäftsmodell, vorhandene Verträge, Zielmärkte, technische Architektur, regulatorische Anknüpfungspunkte.
Gap-Analyse mit konkretem, priorisiertem Handlungsplan – abgestimmt auf Ihre Ressourcen, Ihren Zeitrahmen und etwaige Launch-Termine.
Erstellung der vereinbarten Dokumente: AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, SaaS- und Plattformverträge, Verbraucherinformationen.
Kontinuierliche Anpassung an aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung, schnelle Reaktion bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen oder Behördenanfragen.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen enthalten regelmäßig sehr kurze Fristen – oft drei bis sieben Tage. Verstreicht die Frist, droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung. Wir prüfen Aktivlegitimation, Berechtigung des gerügten Verstoßes, Reichweite der geforderten Unterlassungserklärung und die Höhe der geltend gemachten Kosten – und entwerfen, wo nötig, eine modifizierte Unterlassungserklärung, die die Wiederholungsgefahr beseitigt, ohne überschießende Verpflichtungen zu begründen.
Schnittstellen zu Marketing-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und KI-Recht – alle Disziplinen, die im digitalen Geschäft routiniert verzahnt werden müssen.
Einwilligung, Double-Opt-In, Bestandskundenwerbung und Hinweispflichten.
Kennzeichnungspflichten, Vergütungsmodelle, Haftungsverteilung, Exklusivität und Output-Klauseln.
Echtheitsprüfung und Transparenz, Gegendarstellung, Löschung, Auseinandersetzung mit Bewertungsplattformen.
Domain-Streitigkeiten, Markenanmeldungen, Schutzrechtsverletzungen im Online-Handel.
Bilder, Texte, Designs, Lizenzfragen und Verteidigung gegen Urheberrechts-Abmahnungen.
Hinweispflichten zur Verbraucherschlichtung, freiwillige Schlichtungsteilnahme, Auswahl der Schlichtungsstelle.
Anwendbares Recht, Geoblocking, Verbraucherschutz im Verbraucherwohnsitzland.
GPSR-Compliance, Kennzeichnungspflichten und CE-Konformität für online vertriebene Produkte.
Hosting-, Cloud-, IT-Outsourcing- und Auftragsverarbeitungsverträge.
Werkverträge, Dienstverträge, IP-Übertragung, Open-Source-Compliance und Source-Code-Escrow.
Künstliche Intelligenz verändert das digitale Handelsrecht: KI-gestützte Produktbeschreibungen, dynamische Preisbildung, personalisierte Empfehlungssysteme, Chatbot-Beratung, Bewertungs-Erkennung und automatisierte Kundenkommunikation werfen rechtliche Fragen auf, auf die klassische E-Commerce-Berater oft keine belastbaren Antworten haben.
Heidrich Rechtsanwälte gehört zu den führenden deutschen Kanzleien im KI-Recht. Mit eigener AI-Act-Beratungspraxis, einem Fachbuch zum KI-Recht und Mandaten in Grundsatzverfahren bringen wir die Expertise mit, die digitale Geschäftsmodelle der nächsten Jahre erfordern.
Wir prüfen die AI-Act-Klassifikation Ihrer KI-Anwendungen, gestalten Anbieter- und Betreiberverträge nach AI-Act, integrieren die Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act in Ihre Verbraucherinformations-Architektur und prüfen die wettbewerbsrechtliche Vereinbarkeit, insbesondere die Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation.
KI-Beratung anfragen →Heidrich Rechtsanwälte ist eine der profiliertesten Fachkanzleien für IT-Recht in Norddeutschland. Seit über 25 Jahren beraten wir Unternehmen, Verlage, Medienhäuser, Software-Anbieter und Plattformbetreiber an der Schnittstelle von Recht und Technologie.
Unsere Spezialisierung umfasst E-Commerce-Recht, Datenschutzrecht, KI-Recht, Urheberrecht und IT-Vertragsrecht. Wir vertreten Mandanten bundesweit, von der Vertragsgestaltung bis zur Verfahrensführung vor allen Instanzen einschließlich des Bundesgerichtshofs.
Kanzleigründer Joerg Heidrich ist Fachanwalt für IT-Recht, zertifizierter KI-Manager (IHK) und Autor eines Fachbuchs zum KI-Recht (Rheinwerk Verlag). Er ist Justiziar bei heise medien, regelmäßiger Autor in c't und heise online und Host des Rechtspodcasts „Auslegungssache". Das gesamte Team bringt diese Expertise unmittelbar in jedes E-Commerce-Mandat ein.
Antworten zur AGB-Erstellung, zu Plattformpflichten, Abmahnungen und zur Zusammenarbeit mit der Kanzlei.
In aller Regel nicht. AGB-Generatoren liefern eine generische Textbasis, die weder das konkrete Geschäftsmodell, noch die individuellen Leistungen, Preisstrukturen, Lieferbedingungen oder Plattformfunktionalitäten abbildet. Insbesondere im B2C-Bereich führen unwirksame Klauseln nach §§ 305 ff. BGB regelmäßig zu Abmahnungen nach dem UWG.
Auch die in jüngerer Zeit verschärften Informationspflichten zur vorvertraglichen Belehrung, zur Buttonlösung beim Bestellprozess, zum Kündigungsbutton sowie die Vorgaben der Omnibus-Richtlinie zur Preisreduzierung (30-Tage-Streichpreisregel nach § 11 PAngV) sind in Standard-Generatoren häufig nicht oder nicht aktuell umgesetzt.
Hinzu kommt: Generatoren erfassen die spezifischen Risiken Ihres Geschäftsmodells nicht. Eine zentrale Klausel zur Verfügbarkeit, zur Selbstbelieferung oder zum Eigentumsvorbehalt ist nicht generisch, sondern muss zur konkreten Lieferkette und zur Branchenpraxis passen.
Eine vollständige Vertragsdokumentation für einen Online-Shop umfasst typischerweise: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, die Datenschutzerklärung, das Impressum nach DDG, Hinweise zur Verbraucherschlichtung, Versand- und Zahlungsbedingungen sowie ggf. besondere Hinweise zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen.
Hinzu kommen, je nach Geschäftsmodell, Garantiebedingungen, Affiliate- oder Influencer-Verträge, Bewertungs- und Reputationsrichtlinien sowie Cookie- und Tracking-Hinweise nach TDDDG. Wir stimmen den Umfang im Erstgespräch auf Ihr konkretes Geschäftsmodell ab.
Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) staffelt die Pflichten nach Art und Größe der Diensteanbieter. Für klassische Hostinganbieter und Online-Plattformen gelten u. a.: Transparenzberichte, Notice-and-Action-Verfahren, Begründung von Inhaltsmoderationsmaßnahmen und interne Beschwerdemanagementsysteme.
Online-Plattformen müssen darüber hinaus Trusted Flagger berücksichtigen, gegen wiederholten Missbrauch vorgehen, AGB nutzerfreundlich gestalten und Werbetransparenz gewährleisten. Marktplätze für B2C-Verträge unterliegen zusätzlich der „Know-Your-Business-Customer"-Pflicht nach Art. 30 DSA.
Wir prüfen die Anwendbarkeit des DSA auf Ihre Plattform und gestalten die erforderlichen Prozesse, AGB-Klauseln und Berichts-Templates passgenau.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen enthalten regelmäßig sehr kurze Fristen, häufig zwischen drei und sieben Tagen. Verstreicht die Frist, droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergehen kann.
Eine sorgfältige juristische Prüfung der Abmahnung – Aktivlegitimation des Abmahnenden, Berechtigung des gerügten Verstoßes, Reichweite der geforderten Unterlassungserklärung und Höhe der geltend gemachten Kosten – sollte daher unmittelbar nach Zugang erfolgen.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann erforderlich sein, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, ohne überschießende Verpflichtungen einzugehen. Wir reagieren in der Regel innerhalb weniger Stunden nach Mandatierung.
Die Modernisierungsrichtlinie (RL (EU) 2019/2161) hat in Deutschland erhebliche Änderungen ausgelöst. Bei Preisermäßigungen ist nach § 11 PAngV der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage anzugeben (sog. Streichpreis-Regelung).
Anbieter, die Verbraucherbewertungen veröffentlichen, müssen nach § 5b Abs. 3 UWG darüber informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt tatsächlich genutzt oder erworben haben. Die wahrheitswidrige Behauptung einer solchen Echtheitsprüfung ist nach Nr. 23b des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen nach Nr. 23c des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG ausnahmslos verboten.
Für Anbieter von Online-Marktplätzen besteht zudem nach § 312l BGB i. V. m. Art. 246d EGBGB eine besondere Informationspflicht über die Hauptparameter der Suchergebnis-Reihung. Wir setzen diese Anforderungen in Ihren AGB, Verbraucherinformationen und Shop-Prozessen passgenau um.
Ja. Wir beraten Unternehmen, deren Angebote auch in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgerichtet sind, zur Anwendbarkeit der Rom-I-Verordnung, zu den Schutzvorschriften des Verbraucherwohnsitzlandes nach Art. 6 Rom-I-VO und zur Geoblocking-Verordnung.
Für Anbieter mit US-amerikanischer oder asiatischer Ausrichtung koordinieren wir die EU-rechtliche Compliance und arbeiten bei Bedarf mit Partnerkanzleien in den jeweiligen Jurisdiktionen zusammen. Die Kommunikation mit unseren Mandanten erfolgt auf Wunsch in englischer Sprache.
Die Vergütung erfolgt entweder nach Stundensätzen oder – bei klar abgrenzbaren Werken wie einem AGB-Set für einen Online-Shop – auf Basis individuell vereinbarter Festpreise. Beide Modelle sind durch eine schriftliche Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG zulässig; die Untergrenze in gerichtlichen Angelegenheiten ergibt sich aus § 49b Abs. 1 BRAO, die Möglichkeit der Unterschreitung in außergerichtlichen Angelegenheiten aus § 4 Abs. 1 RVG.
Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir den Beratungsumfang und unterbreiten Ihnen anschließend ein konkretes Angebot. Bei Verfahrensvertretung folgt die Vergütung den gesetzlichen Vorgaben des RVG; eine abweichende Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG ist möglich.
Unverbindliches Erstgespräch in der Regel innerhalb eines Werktages. Bei Abmahnungen mit kurzer Frist bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme.